Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2004

1. Vertragsabschluss
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTA-PICCA IT-Systeme GmbH – im folgenden ASTA-PICCA genannt, gelten für alle mit Käufern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Käufer eigene Geschäftsbedingun-gen mitgeteilt hat. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Bedingungen von ASTA-PICCA gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
1.2 Angebote von seiten ASTA-PICCA sind – auch bezüglich der Preisangabe – freibleibend und unverbindlich.
1.3 Werden ASTA-PICCA direkt oder durch Kunden Aufträge zugeleitet, so kommt ein entsprechender Vertrag erst durch die schriftliche Bestätigung von ASTA-PICCA zustande.
1.4 Vorherige Auslieferung der Ware gilt nicht als Bestätigung.
1.5 Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge oder dieser Bedingungen haben nur Gültig-keit, wenn sie durch ASTA-PICCA schriftlich bestätigt worden sind.
1.6 Verträge über Hardware sind Kaufverträge, Verträge über Software sind Lizenzverträge. Die Verpflichtungen von ASTA-PICCA und die des Käufers ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen für den Käufer, insbesondere die Kaufpreis-Zahlungsverpflichtungen aus 2. Etwaige Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit einem Kreditinstitut oder einer Leasing-Gesellschaft berühren den Vertrag mit ASTA-PICCA und die darin verein-barten Zahlungsbedingungen nicht.
1.7 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber-rechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Un-terlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer aus-drücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich zu ent-richten hat.
2.2 Die Preise für die Hardware verstehen sich einschließlich Verpackung zuzüglich Versandkosten.
2.3 Für die Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör, bei denen der Gesamtwert der Lieferung unter Euro 100,00 liegt, hat der Käufer die Kosten zur Verpackung und Fracht zu tragen. Der Versand erfolgt per Nachnahme.
2.4 Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Ausgenommen davon sind nur besondere, schriftlich getroffene Vereinbarungen.
2.5 Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich ASTA-PICCA ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten. Wir sind be-rechtigt, 40 % der Angebotssumme nach Auftragsbestätigung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % nach Inbetrieb-nahme zu berechnen.
2.6 Unter Abbedingung des § 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt ASTA-PICCA fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfolgt sind.
2.7 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, unabhängig davon, ob Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechne-ten Zinssatzes für offen Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbank-Diskontsatz – zuzüg-lich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig.
2.8 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn ASTA-PICCA andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden alle of-fenen Forderungen von ASTA-PICCA gegen den Käufer fällig, auch wenn ASTA-PICCA Wechsel oder Schecks her-eingenommen hat. ASTA-PICCA ist berechtigt, wegen aller ihrer Forderungen Sicherheit zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. ASTA-PICCA ist außer-dem berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zu-rückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.9 Die vorstehende Regelung gilt auch für Teilzahlungsgeschäfte, wenn der Käufer mindestens drei aufeinanderfol-gende Raten ganz oder teilweise in Verzug ist und dieser Betrag mindestens den 10. Teil des Preises ausmacht.
2.10 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge-stellt ist.
3. Lieferzeiten
  ASTA-PICCA wird sich bemühen, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. In Fällen von Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Nichtbelieferung von Unterlieferanten von ASTA-PICCA ist ASTA-PICCA berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Scha-denersatz erheben oder Nachlieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch die Behinderung, die von ASTA-PICCA nicht zu vertreten ist, die Lieferung ver-zögert oder unmöglich wird. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lie-ferfrist als bindend schriftlich vereinbart hat, diese von ASTA-PICCA nicht eingehalten wird, der Käufer ASTA-PICCA schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem Käufer nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
4. Versand
4.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder einen sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über, bei Ausführung des Transports durch ASTA-PICCA mit Übernahme durch den Kunden. ASTA-PICCA ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Interesse und für Rechnung des Käufers zu versichern.
4.2 Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und ASTA-PICCA von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung, die vom Käufer unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen ASTA-PICCA offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens je-doch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden.
5. Gewährleistung, Hardware und andere Hardwaresysteme
5.1 ASTA-PICCA gewährleistet, dass die an den Käufer verkauften Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz, die Nachbesserung oder auf die Er-stattung des ganzen oder eines Teiles des Rechnungsbetrages des mangelhaften Produktes.
5.2 Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Wareneingang, der zuständigen Verkaufsleitung schriftlich anzuzeigen.
5.3 Defekte Teile müssen an ASTA-PICCA unter Angabe der Seriennummer des Erzeugnisses zurückgesandt werden. Transportkosten hierfür trägt ASTA-PICCA.
5.4 Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Erzeugnisse sind nur von ASTA-PICCA geprüfte Hardware-Aufrüstungen, Ersatzteile und Zubehör zu verwenden, die von ASTA-PICCA geliefert wurden. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal vornehmen lässt.
5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware, endet aber spätes-tens 18 Monate ab Rechnungsdatum von ASTA-PICCA.
5.6 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz irgendwelcher Art (darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn, Folgeschä-den, Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung der Nachbesserung etc.) sind ausge-schlossen. Es sei denn, ASTA-PICCA haftet aus gesetzlich zwingenden Gründen wie bei Vorsatz, grober Fahrläs-sigkeit und Fehlens zugesicherter wesentlicher Eigenschaften.
5.7 Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungen hinsichtlich der Kaufpreisforderung oder anderer Forderungen von ASTA-PICCA stehen dem Käufer wegen seinen vorgenannten Rechte nicht zu.
5.8 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für den Kauf gebrauchter Produkte.
5.9 Die Anlage nach den jeweils gültigen VDE-Bestimmungen für Gefahrenmeldeanlagen regelmäßig nach den be-sonderen Bedingungen eines Wartungsvertrages warten wird und solche Liefergegenstände, die keine Gefah-renmeldeanlagen sind, ebenfalls regelmäßig überprüfen lässt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 ASTA-PICCA behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur fälligen Zahlung des Preises unter Abdeckung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers vor, bei mehreren Verträgen bis zur restlosen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus sämtlichen Verträgen. Bis zur Erfüllung sämtlicher ASTA-PICCA gegenüber dem Käufer zustehender Ansprüche darf dieser über die gelieferte Ware vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer nicht verfügen.
6.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist ASTA-PICCA berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche von ASTA-PICCA. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Macht ASTA-PICCA von dem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist ASTA-PICCA berechtigt, nach angemessener Frist über diese Ware anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung des Preises dem Käufer eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, ASTA-PICCA von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ASTA-PICCA bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass der Käufer bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung gegenüber jedem Dritten darauf hinweist, dass der gepfändete Gegenstand im Eigentum von ASTA-PICCA steht und ASTA-PICCA dies unter gleichzeitiger Übersendung des Pfandprotokolls schriftlich bestätigt. Sollten durch den Zugriff Dritter Schäden an den Gegenständen, die im Eigentum von ASTA-PICCA stehen, eintreten, so hat der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch die Intervention von ASTA-PICCA entstehen können, zu ersetzen.
7. Sonstiges
7.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbedingungen werden Daten des Käufers, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt.
7.2 Es gilt die jeweils neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirk-samkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
7.4 Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, Grimma oder Leipzig, Gerichtsstand Leipzig, nach Wahl von ASTA-PICCA das Amts- oder Landgericht.
7.5 Diese Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung und setzen alle bisherigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

Besondere Softwarebedingungen

In den Punkten 8 – 16 werden die nachstehenden speziellen Bedingungen für Software formuliert.
8. Lizenz
8.1 ASTA-PICCA gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und über-tragbare Lizenz, die Software und Dokumentation zu benutzen.
8.2 ASTA-PICCA gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und über-tragbare Lizenz, ihm zur Verfügung gestelltes Know-how von ASTA-PICCA zu benutzen.
8.3 Der Käufer wird die Software nur jeweils auf einem Gerät und auf von ASTA-PICCA freigegebenen Programmträ-gern benutzen bzw. benutzen lassen. Der Käufer wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Käu-fer insbesondere ohne die schriftliche Einwilligung oder Anweisung von ASTA-PICCA nicht gestattet, Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Diese Bestimmung gilt entsprechend für die Benut-zung des Know-how von ASTA-PICCA.
8.4 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Ziffern behält sich ASTA-PICCA vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 EUR zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit der schriftlichen Einwilligung von ASTA-PICCA die Software und Dokumentation für spezielle Zwecke seines Kunden anzupassen und zu verändern. ASTA-PICCA wird dabei gegebenenfalls besondere Berechnung Unterstützung gewähren. Auch die geänderte Software und Doku-mentation unterliegen weiterhin den Bestimmungen dieser Bestimmungen.
9. Vertragsgegenstand
9.1 Gegenstand des Vertrages sind:
  • die Überlassung von Systemsoftware und systemnaher Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung;
  • die Überlassung von Standardsoftware gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung
  • die Änderung von Software und sonstige Software-Service-Leistungen gemäß jeweils gültiger Preisliste von ASTA-PICCA
9.2 Die Lieferung von Datenträgern und sonstigen körperlichen Gegenständen ist nicht Inhalt dieses Vertrages. Hier-über ist gegebenenfalls ein gesonderter Vertrag abzuschließen.
10. Leistungsumfang
10.1 Systemsoftware und systemnahe Software überlässt ASTA-PICCA in dem Umfang, der die Funktionstüchtigkeit des Systems und die Durchführung der Wartung der Hardware gewährleistet.
10.2 Standardsoftware überlässt ASTA-PICCA dem Käufer einschließlich eines Exemplars der Anwenderdokumentation mit Bedienungsanleitung; ASTA-PICCA legt den Umfang der Standardsoftware fest.
10.3 Der Umfang für Individualsoftware richtet sich nach dem Leistungsverzeichnis. Die Programmierung wird auf-grund einer Systemanalyse und eines Tests durchgeführt.
11. Einarbeitung
  Bei Standardsoftware arbeitet ASTA-PICCA den Käufer bzw. dessen Kunden gegen besondere Berechnung in die Bedienung der Software auf der betreffenden Hardware und in die Handhabung der Formulare und Datenträger ein.
12. Einschaltung von Sub-Unternehmen
  ASTA-PICCA ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen Sub-Unternehmer einzuschalten.
13. Mitwirkung des Käufers
13.1 Der Käufer wird ASTA-PICCA unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung der vertraglichen Leis-tungen erforderlich sind.
13.2 Der Käufer wird ASTA-PICCA auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten/auswerten lassen und überprüfen/überprüfen lassen.
13.3 Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben erforderlich sind, gehen zu Lasten des Käufers. Das Gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.
13.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Pflege- und Wartungsanweisungen von ASTA-PICCA zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen bzw. ersetzen zu lassen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Käufers.
14. Zahlung
14.1 Rechnungen bezüglich Software und Software-Service-Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
14.2 Wegezeiten werden zu einem verminderten Satz in Rechnung gestellt.
14.3 Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Softwareunterlagen werden gesondert berechnet.
14.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
14.5 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich ASTA-PICCA ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten.
14.6 Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt ASTA-PICCA fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
14.7 Zehn Tage nach Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsscha-dens, unabhängig davon, ob Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe des von den Geschäftbanken be-rechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbank-Diskontsatz – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig.
14.8 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn ASTA-PICCA andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von ASTA-PICCA gegen den Käufer fällig, auch wenn ASTA-PICCA Wechsel oder Schecks her-eingenommen hat. ASTA-PICCA ist berechtigt, wegen aller Forderungen Sicherheit zu verlangen und noch ausste-hende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. ASTA-PICCA ist außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzu-treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
14.9 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
15. Termine
15.1 ASTA-PICCA bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ausdrück-lich eine Lieferfrist als bindend vereinbart wurde, diese von ASTA-PICCA nicht eingehalten wird, der Käufer ASTA-PICCA schriftlich eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
15.2 Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem Käufer nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß §§ 287 BGB wird ausgeschlossen.
16. Gewährleistung
16.1 Dem Käufer ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software bzw. in der kundenspezifischen Anpassung nicht ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz, die Nachbesserung oder auf die Erstattung des ganzen oder eines Teiles des Rechnungsbetrages des mangelhaften Produktes bzw. der Installation.
16.2 ASTA-PICCA gewährleistet während 6 Monaten ab Programmübergabe, dass nachvollziehbare Programmfehler, die der Käufer ASTA-PICCA schriftlich unverzüglich mitteilt, kostenlos behoben werden. Die Gewährleistung ent-fällt für Software oder Softwareteile, die vom Käufer geändert oder erweitert werden.
16.3 ASTA-PICCA gewährleistet während 6 Monate ab Programmübergabe, dass nachvollziehbare kundenspezifische Installationsfehler, die der Käufer ASTA-PICCA schriftlich unverzüglich mitteilt, kostenlos behoben werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen an der Installation von nicht durch ASTA-PICCA autorisierten Personal durchgeführt werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen in der Hard- und Software des Systems vorgenommen werden, die die Installation der Software beeinflussen.
16.4 Dem Käufer steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von ASTA-PICCA zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
16.5 Schadenersatzansprüche des Käufers jeglicher Art gegen ASTA-PICCA sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprü-che auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Un-möglichkeit, positiver Forderungsverletzung, wegen unerlaubter Handlung und Nichterfüllung. Dies gilt nicht, so-weit in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit und Fehlens zugesicherter wesentlicher Eigenschaften gesetz-lich zwingend gehaftet wird.
16.6 Eine Gewährleistung auf Funktionsfähigkeit von Software die nicht von ASTA-PICCA installiert wurde, übernimmt ASTA-PICCA nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

 

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